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Veröffentlicht am 13. März 2026

Paket Schweiz–EU (Bilaterale III)

An geregelten, reibungslosen Beziehungen sind sowohl die Schweiz als auch die EU interessiert. Für die Schweiz ist eine massgeschneiderte Beteiligung am EU-Binnenmarkt wichtig, für die EU die Integrität ihres Binnenmarktes, die gleiche Regeln für alle Teilnehmenden verlangt. Mit dem Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» kann diese Balance erreicht werden. Wie die Bilateralen I und II besteht es aus mehreren thematischen Elementen, darunter neue Abkommen und institutionelle Lösungen. Die Verhandlungen auf Basis des Paketansatzes begannen Mitte März 2024, sie wurden im Dezember 2024 materiell und im Mai 2025 mit der Paraphierung in Bern auch formell abgeschlossen. Im Juni hiess der Bundesrat die Abkommen mit der EU gut und eröffnete die Vernehmlassung. Am 2. März 2026 haben der Bundespräsident und die Präsidentin der Europäischen Kommission die Abkommen unterzeichnet. Die parlamentarische Phase begann nach der Überweisung der Botschaft ans Parlament im März 2026.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU haben sich in den letzten Jahrzehnten dank den Bilateralen I (1999) und II (2004) zum Vorteil für beide Seiten entwickelt. Der bilaterale Weg, entstanden nach dem Scheitern des EWR-Beitritts der Schweiz im Jahr 1992, hat sich als robust und mehrheitsfähig erwiesen. Die EU ist bereit, ihn weiterzuführen, unter der Bedingung, dass im EU-Binnenmarkt für alle Marktteilnehmenden die gleichen Regeln gelten. In den Marktbereichen, an denen sich die Schweiz beteiligt – Luft- und Landverkehr, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft - oder künftig beteiligen möchte – Strom, Lebensmittelsicherheit – gilt das auch für sie.

Die Rechtsharmonisierung sollen sogenannte institutionelle Elemente gewährleisten. Mit ihnen lässt sich der bilaterale Weg stabilisieren und Rechtssicherheit schaffen. Der Bundesrat will den bilateralen Weg aber auch ausbauen, um die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft zu unterstützen, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und deren Wohlstand zu gewährleisten. Diese Weiterentwicklung umfasst neue Beteiligungsbereiche am EU-Binnenmarkt, namentlich Strom und Lebensmittelsicherheit sowie ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Gleichzeitig möchte der Bundesrat die Löhne schützen, die Einwanderung in die Sozialwerke verhindern, die direktdemokratischen Rechte beibehalten und die Souveränität erhalten. Er will zudem den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz stärken, wozu die Kooperationsabkommen im Bereich Forschung (Horizon Europe), Bildung (Erasmus+) und Kultur am besten geeignet sind.

Die Anliegen der Schweiz und der EU wurden auf den Tisch gelegt und parallel verhandelt. Die verschiedenen Elemente schufen dabei Spielraum bei der Lösungssuche. Die Verhandlungen begannen am 18. März 2024 und wurden Ende 2024 materiell und im Mai 2025 formell abgeschlossen. Parallel wurden auf innenpolitischer Ebene Gespräche mit den institutionellen Partnern (Kantone und Parlament) sowie den Sozial- und Wirtschaftspartnern geführt. Im Juni 2025 hiess der Bundesrat die Abkommen mit der EU gut und eröffnete die Vernehmlassung, die bis Ende Oktober dauerte.

Für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets haben die Schweiz und die EU Übergangsregeln über den Umfang ihrer Partnerschaft festgelegt. Die Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments erfolgte im März 2026. Einzig das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen (EUPA) wurde vom Bundesrat schon am 10. November 2025 unterzeichnet. Die Unterzeichnung ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme.

Projektorganisation

Der Bundesrat hat am 31. August 2022 eine Projektorganisation zur Stärkung der politischen und inhaltlichen Steuerung der Beziehungen Schweiz–EU eingesetzt unter der Leitung des Vorstehers EDA. Diese Organisation umfasst

  • eine Steuerungsgruppe, in der alle Departemente und die Bundeskanzlei vertreten sind,
  • eine Kerngruppe, ein enger gefasstes Gremium, dem das EDA, das EJPD, das WBF und die BK angehören,
  • ein Sounding Board, einem beratenden Ausschuss, welcher den direkten Einbezug der Kantone, der Sozialpartner und der Wirtschaft erlaubt.

Dokumente

Mehr dazu

Inhalt des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III)

Der Paketansatz besteht aus mehreren thematischen Elementen, darunter neue Abkommen und institutionelle Lösungen.

Paket Schweiz–EU (Bilaterale III): Bundesrat verabschiedet Botschaft

Der Bundesrat will die Beziehungen zur EU stabilisieren und, wo es im Interesse der Schweiz ist, weiterentwickeln.

Kontakt

Abteilung Europa
Staatssekretariat STS-EDA
Bundeshaus Ost
3003 Bern