Paket Schweiz-EU
An geregelten, reibungslosen Beziehungen sind sowohl die Schweiz als auch die EU interessiert. Für die Schweiz ist eine massgeschneiderte Beteiligung am EU-Binnenmarkt wichtig, für die EU die Integrität ihres Binnenmarktes, die gleiche Regeln für alle Teilnehmenden verlangt. Mit dem Paket Schweiz-EU kann diese Balance erreicht werden. Wie die Bilateralen I und II besteht es aus mehreren thematischen Elementen, darunter neue Abkommen und institutionelle Lösungen. Die Verhandlungen auf Basis des Paketansatzes begannen Mitte März 2024, sie wurden im Dezember 2024 materiell und im Mai 2025 mit der Paraphierung in Bern auch formell abgeschlossen. Im Juni hiess der Bundesrat die Abkommen mit der EU gut und eröffnete die Vernehmlassung. Die parlamentarische Phase beginnt nach Abschluss der Vernehmlassung und der Überweisung der Botschaft ans Parlament.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU haben sich in den letzten Jahrzehnten dank den Bilateralen I (1999) und II (2004) zum Vorteil für beide Seiten entwickelt. Der bilaterale Weg, entstanden nach dem Scheitern des EWR-Beitritts der Schweiz im Jahr 1992, hat sich als robust und mehrheitsfähig erwiesen. Die EU ist bereit, ihn weiterzuführen, unter der Bedingung, dass im EU-Binnenmarkt für alle Marktteilnehmenden die gleichen Regeln gelten. In den Marktbereichen, an denen sich die Schweiz beteiligt – Luft- und Landverkehr, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft – oder künftig beteiligen möchte – Strom, Lebensmittelsicherheit – gilt das auch für sie.
Die Rechtsharmonisierung sollen sogenannte institutionelle Elemente gewährleisten. Mit ihnen lässt sich der bilaterale Weg stabilisieren und Rechtssicherheit schaffen. Der Bundesrat will den bilateralen Weg aber auch ausbauen, um die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft zu unterstützen, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und deren Wohlstand zu gewährleisten. Diese Weiterentwicklung umfasst neue Beteiligungsbereiche am EU-Binnenmarkt, namentlich Strom und Lebensmittelsicherheit sowie ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Gleichzeitig möchte der Bundesrat die Löhne schützen, die Einwanderung in die Sozialwerke verhindern, die direktdemokratischen Rechte beibehalten und die Souveränität erhalten. Er will zudem den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz stärken, wozu die Kooperationsabkommen im Bereich Forschung (Horizon Europe), Bildung (Erasmus+) und Kultur am besten geeignet sind.
Die Anliegen der Schweiz und der EU wurden auf den Tisch gelegt und parallel verhandelt. Die verschiedenen Elemente schufen dabei Spielraum bei der Lösungssuche. Die Verhandlungen begannen am 18. März 2024 und wurden Ende 2024 materiell und im Mai 2025 formell abgeschlossen. Parallel wurden auf innenpolitischer Ebene Gespräche mit den institutionellen Partnern (Kantone und Parlament) sowie den Sozial- und Wirtschaftspartnern geführt. Im Juni 2025 hiess der Bundesrat die Abkommen mit der EU gut und eröffnete die Vernehmlassung, die bis Ende Oktober dauert. Ein mit der Vernehmlassungseröffnung publizierter «Erläuternder Bericht» beschreibt die Resultate der Verhandlungen und die dafür benötigten Gesetzesanpassungen in der Schweiz (inländische Umsetzung).
Für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets haben die Schweiz und die EU Übergangsregeln über den Umfang ihrer Partnerschaft festgelegt. Die Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen. Einzig das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen (EUPA) sollte vom Bundesrat schon im Spätherbst 2025 unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme.
Die Elemente des Pakets
- Neue Abkommen: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit
- Gesicherte Beteiligung an EU-Programmen: Forschung, Innovation, Bildung, Jugend, Sport, Kultur und weitere Bereiche
- Institutionelle Elemente: dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung, Streitbeilegung
- Vorschriften über staatliche Beihilfen im Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie dem künftigen Stromabkommen
- Personenfreizügigkeit: Prinzipien und Ausnahmen bezüglich Einwanderung und Lohnschutz
- Verstetigter Schweizer Beitrag: rechtsverbindlicher Mechanismus für künftige Beiträge
- Politischer Dialog: Steuerungsinstrument des bilateralen Wegs
Erklärvideo zum Paket CH-EU – Warum dieses Paket?
Weitere Videos zum Paket CH-EU:
- Was ist im Paket?
- Was bringt die Schutzklausel?
- Warum ein Stromabkommen?
- Und bei Streit?
- Und was ist mit Lohnschutz?
- Warum ein Gesundheitsabkommen?
- Mehr Bürokratie?
- Wie bleiben die Verträge aktuell?
- Schweizer Beitrag
- Lebensmittelsicherheit
Weitere Informationen auf der EDA-Seite Vernehmlassung
- Abkommen, Protokolle und Erklärungen
- Umsetzungsgesetzgebung
- Erläuternder Bericht
- Studien über die Auswirkungen der bilateralen Abkommen
Zudem sind die offiziellen Vernehmlassungsdokumente, darunter die Adressatenliste, die synoptischen Tabellen, die Begleitschreiben und das Antwortformular, auf der Website der Bundeskanzlei zu finden.
Alle Stellungnahmen können auf der Website der Bundeskanzlei konsultiert werden.
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